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IFA bietet Ihnen Lösungen zur Erfüllung Ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung an - Die Funktion der Menustuktur ist vom Login-Status des Users abhängig.

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IFA wünscht Ihnen ein frohes und

 

 

gesegnetes Jahr 2012!

 

IFA


berät und betreut sachkundig

 

Hersteller und Vertreiber in allen Fragen der Produktverantwortung

ist ausgewiesener Spezialist

für verordnete und gesetzliche Rücknahmen nach Batterieverordnung, Verpackungsverordnung sowie nach ElektroG

berät und begleitet

bei der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe nach REACH

unterstützt Sie

bei der Kostenoptimierung und der Minimierung des Verwaltungsaufwandes in den genannten Bereichen

findet mit Ihnen

die optimale Rücknahmelösung


10erfahrung

 

Alles aus einer Hand von IFA !


 
Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit innovativen Lösungen!

Es gibt einige Lösungen zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern in Deutschland. Darunter auch gute. Aber nur IFA ist es gelungen, bei der Produktverantwortung für Batterien den scheinbaren Gegensatz zwischen Wirtschaftlichkeit und Ökologie im Rahmen der Rücknahmelösung Öcorecell® zu verwirklichen. Öcorecell®- Teilnehmer tragen durch die Teilnahme an der Rücknahmelösung Öcorecell® Ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung Rechnung und schonen die Umwelt. IFA ist ein ausweisliches Fachunternehmen mit dem entsprechenden Know-How sowie Zulassung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), dass die Rücknahmelösung Öcorecell® für Altbatterien seit Anfang 2008 erfolgreich und gesetzeskonform am Deutschen Markt anbietet.

 

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Aktuelle Informationen

Das Batteriegesetz löst seit 1. Dezember 2009 die Batterieverordnung von 1998 ab

Seit dem 1.12.2009 gelten strengere Bedingungen für Hersteller und Vertreiber von Batterien: Das Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren -kurz BattG- trat in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen verantwortliche Hersteller sich umstellen, wobei Übergangszeiträume eingeräumt werden: Die Meldepflicht muss beispielsweise erst bis Ende Februar 2010 umgesetzt sein. Desweiteren dürfen Batterien, die die neuen Schadstoffgrenzwerte überschreiten,  verkauft werden, wenn Sie sich bereits in der EU befinden.

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