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Anforderung Sammelbehälter |
Service
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IFA führt gem. BattG bei Vertreibern von Gerätebatterien, allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie Behandlungseinrichtungen, welche unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, die unentgeltliche flächendeckende Erfassung und Abholung dieser Altbatterien an. Entsprechende Behälter zur Befüllung und anschliessender Abholung durch uns können Sie bedarfsgerecht hier anfordern. IFA erwirbt das Eigentum an den eingefüllten Batterien. Eine Überlassung der Sammelbehälter und/oder deren Inhalte an Dritte ist unzulässig und zieht Schadenersatzforerungen sowie strafrechtliche Konsequenzen an den Besteller des Behälters nach sich. |
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