| Das Batteriegesetz löst seit 1. Dezember 2009 die Batterieverordnung von 1998 ab |
Seit dem 1.12.2009 gelten strengere Bedingungen für Hersteller und Vertreiber von Batterien: Das Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren -kurz BattG- trat in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen verantwortliche Hersteller sich umstellen, wobei Übergangszeiträume eingeräumt werden: Die Meldepflicht muss beispielsweise erst bis Ende Februar 2010 umgesetzt sein. Desweiteren dürfen Batterien, die die neuen Schadstoffgrenzwerte überschreiten, verkauft werden, wenn Sie sich bereits in der EU befinden. |